Motoren, deren Wicklung auf Grund der klimatischen Verhältnisse der Betauungsgefahr ausgesetzt sind, z. B. stillstehende Motoren in feuchter Umgebung bzw. Motoren, die starken Temperaturschwankungen ausgesetzt sind, können mit einer Stillstandsheizung ausgerüstet werden. Während des Betriebes darf die Stillstandsheizung nicht eingeschaltet sein.
Alternativ zur Stillstandsheizung bietet sich als Ausweichmöglichkeit ein Anschluss einer Spannung, die etwa 4 bis 10 % der Motorbemessungsspannung betragen soll, an die Ständerklemmen U1 und V1; 20 bis 30 % des Motorbemessungsstromes genügen für eine ausreichende Erwärmung.
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Motorbaugröße |
Heizleistung |
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W |
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63 … 80 |
12,5 |
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90 … 112 |
50 |
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132… 200 |
50 |
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225 … 250 |
92 |